Archiv der Kategorie: Neues

Energieausweise für Wohnungen und Gebäude

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) führte den öffentlich rechtlichen Begriff des Energieausweises ein. Ab 01.05.2014 ist bei jedem Verkauf der Ausweis Pflicht.

Gebäude- und Wohnungsenergieausweis

Ein Beispiel für einen Energieausweis

Verbrauchsausweis:
Für bestehende Gebäude können Energieausweise auch auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs erstellt werden. Zur Ermittlung des Energieverbrauchskennwertes sind Verbrauchsdaten aus Heizkostenabrechnungen oder anderen geeigneten Quellen (z.B. Abrechnungen des Energielieferanten) für mindestens drei aufeinander folgende Abrechnungsperioden zu Grunde zu legen, aus denen ein Durchschnittswert zu ermitteln ist. Gemäß GEG (Gebäude-Energiespar-Gesetz) sind für die Ausstellung dieses Ausweistyps Randbedingungen an das Baujahr (1977) geknüpft, die dazu führen können, dass nur Bedarfsausweise erstellt werden dürfen.

Bedarfsausweis
Bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist nach GEG ein Energiebedarfsausweis auszustellen.
Der Ausweis richtet sich immer nach dem IST-Zustand der bauphysikalischen Eigenschaften des Gebäudes. Eine genaue Aufnahme ist hierbei erforderlich.

Ausstellungsberechtigt sind qualifizierte Personen.

Für Wohngebäude, die bis 1965 erbaut wurden, beginnt die Ausweispflicht im Falle des Verkaufs oder der Vermietung am 1. Juli 2008; für jüngere Wohngebäude erst am 1. Januar 2009. Für alle Nichtwohngebäude müssen Energieausweise erstmals ab dem 1. Juli 2009 ausgestellt und ausgehängt werden.

Alle zuvor nach einheitlichen Regeln erstellten Energiepässe und Energiebedarfsausweise gelten maximal 10 Jahre weiter, wenn sie alle Anforderungen der GEG erfüllen.

Aus den Aussagen des Energieausweises ist ausdrücklich kein Rückschluss auf die tatsächlich auftretenden Energiekosten möglich. Gründe hierfür sind, dass die Berechnung auf einem Normklima in Deutschland und einer Normnutzung, wie einer gleichmäßigen Beheizung des Gebäudes, basiert. Der Standort und das Nutzerverhalten beeinflussen somit das tatsächliche Ergebnis. Im Bedarfsausweis werden der Primär– und der Endenergiebedarf ausgewiesen, im Verbrauchsausweis der Energieverbrauchskennwert.

Primärenergiebedarf
Dieser Wert soll die Umweltverträglichkeit der Energienutzung des Gebäudes signalisieren. Dies kann dann irreführend sein, wenn umweltverträgliche Energieträger, wie z.B. Holz, in unsanierten Gebäuden eingesetzt werden. Hier geht eine relativ gute Umweltverträglichkeit mit eventuell hohen Kosten einher.

Endenergiebedarf
Der Endenergiebedarf ergibt sich aus einer theoretischen Berechnung für das Gebäude. Ein niedriger Bedarf kann durch gute Wärmedämmung, Fenster mit Wärmeschutzverglasung, eine effiziente Anlagentechnik und eine effiziente Anlagensteuerung und Überwachung, z.B. durch Gebäudeautomation oder Raumautomation, erreicht werden.

Energieverbrauchskennwert
Dieser Wert wird aus realen Verbrauchswerten der letzten drei Jahre errechnet. Deshalb spiegelt in Verbindung mit dem Energieträger auch die Energiekosten des gesamten Gebäudes für den zurückliegenden Zeitraum wider.

Hydraulischer Abgleich

Die Bilder wurden von der (c) Fa. Danfoss zur Verfügung gestellt: http://www.hydraulischer-abgleich-online.de/

Wir liegen im Bett und wollen schlafen. Wir werden jedoch durch Geräusche vom Heizkörper gestört. Wer hat das nicht schon erlebt. Oder der Heizkörper wird nicht warm, obwohl er ganz aufgedreht ist. Oder er wird nicht kalt, obwohl das Ventil verschlossen ist. Das hat in der Regel eine Ursache:
Das Heizsystem ist hydraulisch nicht abgeglichen.

Jede Heizanlage besteht aus Rohren, Heizkörper und Geräten. Das alles muss sinnvoll zusammenarbeiten. In großen Heizanlagen wird das in der Regel genau berechnet. Daraus ergeben sich dann vorzunehmende Einstellungen, z.B. an den Heizkörpern. Die einzelnen Durchflussmengen werden gemäß Berechnung so voreingestellt, dass überall mit möglichst gleichen Druckverhältnissen die gewünschte Temperatur im Heizkörper erreicht wird. In kleinen Heizanlagen wird das gerne vernachlässigt. Vielen Handwerker sagen, das sei nicht nötig. Das ist jedoch falsch! Infolge einer Durchführung des hydraulischen Abgleichs lassen sich ohne große Investitionen in einem Einfamilienhaus ca.15 % Energie pro Jahr einsparen. Die dazu nötigen Investitionen sind im Vergleich minimal. Es ist eine Berechnung des hydraulischen Abgleichs, nötig, dazu muss evtl. noch ein Austausch mit voreinstellbaren Heizkörperventilen durchgeführt werden.  Diese Investition ist schnell über die Heizkostenersparnis wieder reingeholt.

Die Bilder wurden von der (c) Fa. Danfoss zur Verfügung gestellt: http://www.hydraulischer-abgleich-online.de/

Was passiert nun bei einer Berechnung des hydraulischen Abgleichs:
Es findet eine Aufnahme von allen Daten der Heizanlage statt. Dazu gehören u.a. die Heizkörper, Rohrleitungen, Ventile, Heizungspumpe, Kesseleigenschaften. Diese Daten werden ausgewertet und in einer Handlungsempfehlung (vorzunehmende Einstellungen) dem Kunden vorgelegt. Jetzt muss der Heizungsbauer noch die einzelnen Maßnahmen umsetzen. Das sind im einfachsten Fall die Voreinstellungen für die Heizkörperventile, die Pumpenleistung und die Heizkurve des Kessels. Solche Maßnahmen sollten immer beim Austausch eines alten Heizkessels gegen ein Brennwertgerät durchgeführt werden. Ansonsten wird die Brennwerttechnik wahrscheinlich nicht den gewünschten Einspareffekt liefern.

Mitgliedschaften

Mitglied oder gelistet in folgenden Vereinen oder Verbänden:

  Ingenieurkammer Hessen: (Bauvorlageberechtigung, Nachweisberechtigter für Statik und Wärmeschutz)

dena(Deutsche Energie Agentur)

Zur KfW-Startseite https://www.kfw.de/kfw.de.html

 https://www.bafa.de/DE/Home/home_node.html