Archiv der Kategorie: Energiemanagement

Gebäude und Immobilien-Energiemanagement

Energieberatung

Folgende Inhalte werden bearbeitet:

  • die Feststellung des energetischen IST-Zustands der Bauteile, des Gebäudes (anhand von Bauplänen, Baubeschreibungen, örtlichen Besichtigungen…)
  • in Abstimmung mit dem Bauherrn / Eigentümern eine Gegenüberstellung von Varianten zur energetischen Modernisierung (z.B. Einbau von Solarthermie, modernen Heizanlagen, Wärmepumpen, usw.).
  • eine überschlägige Kalkulation der Varianten mit Amortisationsberechnungen. Es werden hierbei mögliche Zuschüsse aus den Bereichen des Bundes, der Länder, der Kommunen und auch der Energieversorger sowie evtl. anderer Anbieter einbezogen. Gleichfalls enthalten sind auch mögliche zinsgünstigere Konditionen aus Programmen der öffentlichen Hand.
  • eine Empfehlung für eine Modernisierungsvariante.
  • auf Wunsch wird in diesem Zusammenhang auch ein Energiebedarfsausweis erstellt (dieser ist nicht im Preis enthalten).

Sie erhalten somit eine brauchbare Anleitung für die energetische Sanierung eines Gebäudes. Sie ist fachlich fundiert und nachvollziehbar. 
Auf Wunsch übernehme ich auch die Überwachung der evtl. geplanten Baumaßnahmen.

Sprechen Sie mich an. 

Energieausweise für Wohnungen und Gebäude

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) führte den öffentlich rechtlichen Begriff des Energieausweises ein. Ab 01.05.2014 ist bei jedem Verkauf der Ausweis Pflicht.

Gebäude- und Wohnungsenergieausweis

Ein Beispiel für einen Energieausweis

Verbrauchsausweis:
Für bestehende Gebäude können Energieausweise auch auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs erstellt werden. Zur Ermittlung des Energieverbrauchskennwertes sind Verbrauchsdaten aus Heizkostenabrechnungen oder anderen geeigneten Quellen (z.B. Abrechnungen des Energielieferanten) für mindestens drei aufeinander folgende Abrechnungsperioden zu Grunde zu legen, aus denen ein Durchschnittswert zu ermitteln ist. Gemäß GEG (Gebäude-Energiespar-Gesetz) sind für die Ausstellung dieses Ausweistyps Randbedingungen an das Baujahr (1977) geknüpft, die dazu führen können, dass nur Bedarfsausweise erstellt werden dürfen.

Bedarfsausweis
Bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist nach GEG ein Energiebedarfsausweis auszustellen.
Der Ausweis richtet sich immer nach dem IST-Zustand der bauphysikalischen Eigenschaften des Gebäudes. Eine genaue Aufnahme ist hierbei erforderlich.

Ausstellungsberechtigt sind qualifizierte Personen.

Für Wohngebäude, die bis 1965 erbaut wurden, beginnt die Ausweispflicht im Falle des Verkaufs oder der Vermietung am 1. Juli 2008; für jüngere Wohngebäude erst am 1. Januar 2009. Für alle Nichtwohngebäude müssen Energieausweise erstmals ab dem 1. Juli 2009 ausgestellt und ausgehängt werden.

Alle zuvor nach einheitlichen Regeln erstellten Energiepässe und Energiebedarfsausweise gelten maximal 10 Jahre weiter, wenn sie alle Anforderungen der GEG erfüllen.

Aus den Aussagen des Energieausweises ist ausdrücklich kein Rückschluss auf die tatsächlich auftretenden Energiekosten möglich. Gründe hierfür sind, dass die Berechnung auf einem Normklima in Deutschland und einer Normnutzung, wie einer gleichmäßigen Beheizung des Gebäudes, basiert. Der Standort und das Nutzerverhalten beeinflussen somit das tatsächliche Ergebnis. Im Bedarfsausweis werden der Primär– und der Endenergiebedarf ausgewiesen, im Verbrauchsausweis der Energieverbrauchskennwert.

Primärenergiebedarf
Dieser Wert soll die Umweltverträglichkeit der Energienutzung des Gebäudes signalisieren. Dies kann dann irreführend sein, wenn umweltverträgliche Energieträger, wie z.B. Holz, in unsanierten Gebäuden eingesetzt werden. Hier geht eine relativ gute Umweltverträglichkeit mit eventuell hohen Kosten einher.

Endenergiebedarf
Der Endenergiebedarf ergibt sich aus einer theoretischen Berechnung für das Gebäude. Ein niedriger Bedarf kann durch gute Wärmedämmung, Fenster mit Wärmeschutzverglasung, eine effiziente Anlagentechnik und eine effiziente Anlagensteuerung und Überwachung, z.B. durch Gebäudeautomation oder Raumautomation, erreicht werden.

Energieverbrauchskennwert
Dieser Wert wird aus realen Verbrauchswerten der letzten drei Jahre errechnet. Deshalb spiegelt in Verbindung mit dem Energieträger auch die Energiekosten des gesamten Gebäudes für den zurückliegenden Zeitraum wider.

Luftdichtheits-Test

 

 

Luftdichtheitsprüfung (c) Lutz Weidner / Thüringen / http://www.bauthermografie-luftdichtheit.de

Luftdichtheitsprüfung (c) Lutz Weidner / Thüringen / http://www.bauthermografie-luftdichtheit.de

Meistens wird in einer Fensteröffnung ein Ventilator mit seiner Konstruktion luftdicht eingebaut. Der Ventilator, der in Größe und Leistung definiert ist, wird entweder Luft hinaus drücken oder auch herein saugen. Dadurch entsteht eine Druckdifferenz zwischen außen und innen.
Die Luftvolumenförderung des Ventilators muss so eingestellt sein, dass mit den Undichtigkeiten des Gebäudes der Differenzdruck konstant bei 50 Pascal (Pa) stehen bleibt. Dadurch ist der Luftverlust messbar. Aus dem Gebäudevolumen und dem Luftwechsel errechnet sich dann der Drucktestkennwert n50. Er gibt an, wie viel Luft bei einem Differenzdruck von 50 Pa verloren geht.

Oder anders ausgedrückt: Wie viel mal wird die Luft innerhalb des untersuchten Gebäudes (oder Gebäudeteils) innerhalb einer Stunde ausgetauscht (Luftwechselrate).

Typische Luftwechselraten
Undichte Altbauten: 4 bis 12 h-1 (4 bis 12 mal Luftwechsel je Stunde)
Neubauten ohne besondere Sorgfalt: 3 – 7 h-1
Niedrigenergiehäuser: 1 – 2 h-1
Passivhäuser: 0,1 – 0,6 h-1 , Vorgabe: max. 0,6 h-1

Luftdichtheitsprüfung / technisch (c) Lutz Weidner / Thüringen / http://www.bauthermografie-luftdichtheit.de

Luftdichtheitsprüfung / technisch (c) Lutz Weidner / Thüringen / http://www.bauthermografie-luftdichtheit.de

Der Name
Blower-Door = Gebläse-Tür: Früher baute man den Ventilator in einen Türrahmen ein. Aus nachvollziehbaren Gründen sieht man das heute im Fensterbereich vor, um Undichtigkeiten einer Tür mit einbeziehen zu können (meistens sind dies eher undicht als Fensteröffnungen).

Ich selbst führe keine Tests dieser Art durch.

Hydraulischer Abgleich

Die Bilder wurden von der (c) Fa. Danfoss zur Verfügung gestellt: http://www.hydraulischer-abgleich-online.de/

Wir liegen im Bett und wollen schlafen. Wir werden jedoch durch Geräusche vom Heizkörper gestört. Wer hat das nicht schon erlebt. Oder der Heizkörper wird nicht warm, obwohl er ganz aufgedreht ist. Oder er wird nicht kalt, obwohl das Ventil verschlossen ist. Das hat in der Regel eine Ursache:
Das Heizsystem ist hydraulisch nicht abgeglichen.

Jede Heizanlage besteht aus Rohren, Heizkörper und Geräten. Das alles muss sinnvoll zusammenarbeiten. In großen Heizanlagen wird das in der Regel genau berechnet. Daraus ergeben sich dann vorzunehmende Einstellungen, z.B. an den Heizkörpern. Die einzelnen Durchflussmengen werden gemäß Berechnung so voreingestellt, dass überall mit möglichst gleichen Druckverhältnissen die gewünschte Temperatur im Heizkörper erreicht wird. In kleinen Heizanlagen wird das gerne vernachlässigt. Vielen Handwerker sagen, das sei nicht nötig. Das ist jedoch falsch! Infolge einer Durchführung des hydraulischen Abgleichs lassen sich ohne große Investitionen in einem Einfamilienhaus ca.15 % Energie pro Jahr einsparen. Die dazu nötigen Investitionen sind im Vergleich minimal. Es ist eine Berechnung des hydraulischen Abgleichs, nötig, dazu muss evtl. noch ein Austausch mit voreinstellbaren Heizkörperventilen durchgeführt werden.  Diese Investition ist schnell über die Heizkostenersparnis wieder reingeholt.

Die Bilder wurden von der (c) Fa. Danfoss zur Verfügung gestellt: http://www.hydraulischer-abgleich-online.de/

Was passiert nun bei einer Berechnung des hydraulischen Abgleichs:
Es findet eine Aufnahme von allen Daten der Heizanlage statt. Dazu gehören u.a. die Heizkörper, Rohrleitungen, Ventile, Heizungspumpe, Kesseleigenschaften. Diese Daten werden ausgewertet und in einer Handlungsempfehlung (vorzunehmende Einstellungen) dem Kunden vorgelegt. Jetzt muss der Heizungsbauer noch die einzelnen Maßnahmen umsetzen. Das sind im einfachsten Fall die Voreinstellungen für die Heizkörperventile, die Pumpenleistung und die Heizkurve des Kessels. Solche Maßnahmen sollten immer beim Austausch eines alten Heizkessels gegen ein Brennwertgerät durchgeführt werden. Ansonsten wird die Brennwerttechnik wahrscheinlich nicht den gewünschten Einspareffekt liefern.

Thermografie

Die Thermografie beinhaltet das Nutzen einer Wärmebildkamera in Verbindung mit dem Fachwissen über Infrarottemperaturen an den Oberflächen von zu untersuchenden Objekten.

Der Wärmebildkameraeinsatz an Gebäuden ermöglicht das Festhalten von Oberflächentemperaturen. Damit verbunden ist auch ein Sichtbarmachen von Wärmebrücken. Leicht lassen sich auf diese Weise energetische Schwachstellen aufdecken.

Ebenso ist die Thermografie eine gute Methode um Schwachstellen in elektrischen Anlagen oder auch in der Produktion aufzudecken. Beispiele sind defekt Schaltgruppen in Elektroverteilerschränken oder auch defekte Kugellager (-sie werden heißer als sonst üblich)

Aus den Bildern einer Bau-Thermografie wird ein Untersuchungsbericht erstellt. Dieser beinhaltet in der Regel eine Gegenüberstellung des Real- mit dem Thermografiebildes. Daraus lassen sich dann vom Fachmann Rückschlüsse auf Eigenheiten ziehen.

Bau-Thermografien lassen sich am besten während der kalten Jahreszeit machen. Ebenso darf es nicht regnen oder feucht sein, da ansonsten die Oberflächentemperaturen verfälscht sein können. Sinnvoll ist es auch, die inneren Räume der untersuchten Häuser zu sehen. Es können bestimmte Eigenschaften vorhanden sein, die zu falschen Rückschlüssen führen könnten.

Die Kosten sind im Einzelfall unterschiedlich. Die Wärmebildkameras sind erheblich teurer als normale. Dadurch ist der anzusetzende kalkulatorische Stundensatz entsprechend hoch. Ein Kostenansatz für eine Thermografie an einem Einfamilienhaus könnte zwischen 300 bis 450 € netto liegen. Dabei ist dann allerdings auch ein Untersuchungsbericht mit Bildern in Farbe enthalten.